Das GEG schreibt keinen Fensteraustausch vor, es greift erst bei Ihrem Tausch

Das GEG verpflichtet niemanden, bestehende Fenster auszutauschen. Seine Anforderungen greifen an einem einzigen, klar umrissenen Punkt: in dem Moment, in dem ein Fenster eingebaut, ersetzt oder in seiner Substanz geändert wird. Erst dann muss dieses eine Bauteil die Werte erfüllen, die das Gesetz für neue Bauteile nennt — und nur dieses eine. Bleibt ein funktionierendes Fenster in seiner Wand, sagt das Gesetz dazu nichts: Es gibt keinen Stichtag, keine Frist und keine Nachrüstpflicht für den Bestand.

Ich habe diesen Moment an einem Dienstagabend verstanden, in einem Haus von 1963. Die Heizung lief, im Flur war es trotzdem kühl, und ich stand mit dem Handrücken am Spalt zwischen Flügel und Rahmen, weil man dieses feine Ziehen erst merkt, wenn die Hand davor ist. Auf dem Küchentisch lagen zwei Angebote über vier Fenster, daneben der aufgeklappte Laptop. Ich hatte den halben Nachmittag nach einem Satz gesucht, der mit "Sie müssen" anfängt, und stattdessen Seiten gelesen, in denen steht, wann man welche Werte einhalten muss.

Dann fiel mir auf, dass genau das die Antwort war.

Der Auslöser ist ein Vorgang, kein Datum

Das GEG ist kein Zustandsgesetz. Es beschreibt nicht, wie mein Haus beschaffen sein soll, sondern was passiert, wenn ich etwas tue. Ich lese es seitdem wie eine Klingel: Der Bestand ist der Flur, in dem es still ist, und es klingelt erst, wenn jemand drückt. Gedrückt wird durch Einbau, Ersatz oder Änderung eines Außenbauteils; in dem Abschnitt, der diese Vorgänge regelt, verweist das Gesetz auf eine Anlage mit U-Werten. Für Fenster in Wohngebäuden steht dort 1,3 W/(m²·K). Dieser Wert gilt für das betroffene Fenster, nicht für das Haus.

Ich habe aufgehört, die Paragrafennummern mitzählen zu wollen. Beim Lesen eines Angebots helfen sie mir nicht, die Zahl auf Seite zwei hilft mir. Und das ist der Punkt, an dem ich zweimal hingeschaut habe: Dort steht oft "Ug 1,1" oder "Ug 0,7" — das ist das Glas. Gefragt ist der Uw, der Wert des ganzen Fensters einschließlich Rahmen. Ein schmaler Rahmen mit mäßigem Wert zieht den Uw nach oben, auch wenn die Scheibe hervorragend ist. Ein Angebot, das taugt, nennt den Uw pro Fenster und die Größe, für die er gilt. Der g-Wert, der über Solarwärme und sommerliche Überhitzung entscheidet, spielt bei dieser Anforderung keine Rolle — was nicht heißt, dass er unwichtig ist, nur nicht hier.

Ein Fenster löst nur ein Fenster aus

Der zweite Irrtum, den ich mir an dem Abend abgewöhnt habe: dass ein Austausch immer die ganze Fassade nachzieht. Es gibt keine Stelle, an der das Gesetz sagt: wenn eins, dann alle. Vier Fenster im Angebot heißen: Tausche ich alle vier, müssen alle vier den Wert erfüllen. Tausche ich zwei, gilt es für zwei. Die übrigen im Haus bleiben davon unberührt — sie dürfen bleiben, auch mit dreißig Jahren auf dem Buckel und einem Wert, den heute niemand mehr einbauen würde. Es kommt auch niemand vorbei und rechnet nach. Für ein Fenster, das drin bleibt, gibt es schlicht keine Anforderung, die man erfüllen müsste; es braucht dafür keinen Bestandsschutz-Trick.

Der Ganze-Haus-Plan ist deshalb eine Entscheidung, keine Pflicht. Wer alle Fenster auf einmal macht, hat Gründe dafür: einmal Gerüst, einmal Staub, einmal ein Handwerker im Haus, und eine Fassade, die hinterher einheitlich aussieht. Das sind gute Gründe. Es sind nur keine, die das Gesetz liefert.

Was kein Austausch ist

Ich habe an Fenstern schon eine Menge gemacht, das das Gesetz nicht interessiert. Am undichten Flügel neue Dichtung als Meterware, mit dem Daumen eingedrückt. Den Beschlag mit dem Inbus nachgestellt, bis der Flügel wieder gleichmäßig anliegt und nicht mehr am Rahmen schleift. Das Rahmenholz abgeschliffen und gestrichen. Und eine gebrochene Scheibe, die der Glaser durch dieselbe Scheibe ersetzt, ist die Instandsetzung eines beschädigten Bauteils und nicht der Austausch des Bauteils. Nichts davon ist ein Vorgang im Sinne der Regel. Ein Fenster darf also gepflegt werden, solange man will.

Ehrlich dazu: Eine neue Dichtung macht ein altes Fenster dicht, nicht gut. Der Rahmen bleibt eine Wärmebrücke, die Scheibe bleibt, was sie ist, und die Dichtung wirkt nur, solange das Holz gesund ist. Ich habe beides erlebt: Fenster, die nach dem Justieren jahrelang unauffällig liefen, und Fenster, bei denen jede Reparatur nur bis zum nächsten Winter getragen hat. Reparieren ist kein Freifahrtschein in Sachen Energie. Es ist nur kein Auslöser.

Der Anbau ist ein anderer Fall

Lange falsch abgespeichert hatte ich die Erweiterung. Wird ein bestehendes beheiztes Gebäude erweitert, laufen die neuen Fenster nicht als Bauteilaustausch, sondern als Teil des neuen Gebäudeteils. Dann wird nicht das einzelne Fenster gegen die Tabelle gehalten, sondern der neue Teil als Ganzes nachgewiesen. Je nach Konzept kann das auf Fenster hinauslaufen, die deutlich besser sind als das, was für einen Austausch genügt. Ich habe dafür keine Zahl im Kopf, die für alle Fälle stimmt, und ich vermute, es gibt sie nicht. Für die alten Fenster im Altbau ändert der Anbau übrigens nichts — sie bleiben, was sie sind.

Was neben dem GEG mitredet

Fenster sind ein Bauteil mit vielen Zuständigkeiten, und das GEG ist nur eine davon. Die Landesbauordnung stellt Anforderungen, die mit Energie nichts zu tun haben: Fenster als Rettungsweg, lichte Höhe, Absturzsicherung, Belichtung und Lüftung von Aufenthaltsräumen. Im Denkmalschutz entscheidet nicht der U-Wert, sondern die Denkmalbehörde — über Material, Profil, Teilung, manchmal bis zur Farbe. In einer Eigentümergemeinschaft ist die Frage zusätzlich eine des Beschlusses: Fenster sind mal Sonder-, mal Gemeinschaftseigentum, und wie die Fassade hinterher aussieht, beschäftigt die Nachbarschaft oft mehr als der Rahmenanteil. Wer mietet, tauscht ohnehin nicht selbst. Das alles nenne ich hier bewusst nur als Rahmen: Wo diese Regeln zusammentreffen, entscheidet nicht die Tabelle im GEG allein.

Was ich von dem Abend mitgenommen habe

Ich habe die Angebote nicht unterschrieben und auch nicht weggeworfen. Geändert hat sich die Frage. Vorher lautete sie: Muss ich jetzt? Nachher: Will ich, und wann? Das Gesetz wartet auf meinen Zug, und dann greift es eng: ein Bauteil, ein Wert, ein Vorgang. Die Fenster, die ich in Ruhe lasse, sind keine Verletzung, sie sind einfach Bestand. Und wenn ich tausche, ist der erste Schritt nicht der Gesetzestext, sondern Seite zwei des Angebots. Steht dort ein Uw pro Fenster mit Größe, weiß ich, was hineinkommt. Steht dort nur ein Ug, muss ich nachfragen. Am Fenster im Flur habe ich an diesem Abend nichts verändert. Die Dichtung kam im Frühjahr.